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Airbnb in Basel 2026: Regeln, Bewilligung und Gasttaxe

Wer 2026 in Basel-Stadt eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb vermietet, muss die Regeln zur Zweckentfremdung von Wohnraum, mögliche Betriebsbewilligungen und die Gasttaxe beachten. Eine allgemeine 90-Tage-Obergrenze gibt es nicht: Massgeblich sind die Regelmässigkeit und der tatsächliche Nutzungscharakter. Hier erfahren Gastgeber, wann eine Bewilligung nötig ist, wie CHF 4.20 Gasttaxe abgerechnet werden und wie Gästemeldung und BaselCard funktionieren.

Autor: Nikita von Niederhäuser, UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 13 Minuten

01
90?Keine JahresobergrenzeEinzelfall statt fixer Tageszahl
02
1–3Monate KurzaufenthaltKantonale Praxis: eine Nacht bis drei Monate
03
6+Betten im BetriebZusätzliche gastgewerbliche Bewilligung
04
4.20CHF pro NachtGasttaxe je steuerpflichtiger Person
Regeln

Das Nutzungsmodell ist entscheidend, nicht eine 90-Tage-Zahl.

Basel-Stadt beurteilt Kurzzeitvermietung nach Dauer, Regelmässigkeit und tatsächlichem Nutzungscharakter. Wohnraumschutz, Gastgewerberecht, Gasttaxe und Gästemeldung sind getrennt zu prüfen.

Basel · Airbnb · 2026
01
Gelegentlich

Eigene Wohnung während längerer Ferien vermieten

Eine einmalige Vermietung der eigenen Wohnung pro Jahr während einer längeren Ferienabwesenheit ist nach der veröffentlichten Praxis bewilligungsfrei. Das ist keine allgemeine Freigabe aller privaten Airbnb-Angebote. [1]

02
Regelmässig

Wiederholte Kurzzeitvermietung prüfen

Das wiederholte Angebot von Aufenthalten zwischen einer Nacht und drei Monaten ist ein starkes Indiz für überwiegend gewerbliche Nutzung. Ob eine Zweckentfremdung vorliegt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. [1]

03
Wohnschutz

Gewerbliche Umnutzung bewilligen lassen

Die Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums benötigt nach § 8 WRFG eine Bewilligung im ordentlichen Baubewilligungsverfahren; eine Buchungsplattform ersetzt diese nicht. [1]

Wohnraumschutz · Betriebsbewilligung

Welche Airbnb-Bewilligung braucht man in Basel?

Baurechtliche Zweckentfremdung und gastgewerbliche Betriebsbewilligung sind zwei unterschiedliche Fragen.

01
WRFG § 8

Zweckentfremdung von Wohnraum

Soll bisheriger Wohnraum überwiegend touristisch-gewerblich genutzt werden, ist grundsätzlich eine Bewilligung nötig. Das ordentliche Baugesuch muss die Zweckentfremdung ausweisen.

02
Wohnnutzung

Ferienabwesenheit oder Dauermodell?

Gelegentliche Vermietungen können anders beurteilt werden als dauernd angebotene Airbnb-Wohnungen. Dauer, Häufigkeit und tatsächliche Nutzung sauber dokumentieren.

03
Mehr als 6 Betten

Betriebsbewilligung und Wirtepatent

Wer einen entgeltlichen Beherbergungsbetrieb mit mehr als sechs Betten betreibt, benötigt eine Betriebsbewilligung. Die verantwortliche Person braucht grundsätzlich einen anerkannten gastgewerblichen Fähigkeitsausweis.

Wichtig: Eine Gastgewerbebewilligung ersetzt keine baurechtliche Zweckentfremdungsbewilligung. Umgekehrt erlaubt eine baurechtliche Genehmigung nicht automatisch einen Betrieb mit mehr als sechs Betten. [1][2]
Gasttaxe · Airbnb · 2026

Wie hoch ist die Gasttaxe in Basel 2026?

Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Gasttaxe für Apartments und Airbnb CHF 4.20 je steuerpflichtiger Person und Nacht. Basel-Landschaft hat einen eigenen Ansatz.

01
Basel-Stadt

CHF 4.20 je Person/Nacht

Zwei steuerpflichtige Erwachsene bleiben vier Nächte: 2 × 4 × CHF 4.20 = CHF 33.60 Gasttaxe. Kinder unter 12 Jahren und Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt sind befreit.

02
Airbnb-Buchungen

Plattform rechnet direkt ab

Airbnb zieht die Basler Gasttaxe seit dem 1. September 2018 bei Airbnb-Buchungen ein und übermittelt sie an das AWA. Bei Direkt- oder anderen Plattformbuchungen muss der Abrechnungsweg separat geklärt werden.

03
Längere Aufenthalte

Ab dem 31. Tag befreit

Wer insgesamt mehr als 30 Tage im gleichen Airbnb-Betrieb übernachtet, bezahlt ab dem 31. Tag keine Gasttaxe mehr. Die ersten 30 Tage bleiben grundsätzlich steuerpflichtig.

Nicht verwechseln: Die Gasttaxe ist keine Einkommenssteuer. Einnahmen aus der Vermietung gehören grundsätzlich in die Steuererklärung; eine mögliche MWST-Pflicht ist bei entsprechender gewerblicher Tätigkeit gesondert zu prüfen. [3][4]
Gästemeldung · BaselCard

Müssen Airbnb-Gastgeber Gäste melden und die BaselCard ausstellen?

Ja, die Gästedatenmeldung und die BaselCard sind wichtige Pflichten für entgeltliche Unterkünfte in Basel-Stadt.

01
Basel Tourismus

Einmalig für das AVS registrieren

Um BaselCards auszustellen, registriert sich die Unterkunft einmal bei Basel Tourismus und erhält einen Zugang zum AVS-System. Die Anmeldung ersetzt keine allfällige Baubewilligung.

02
Beim Check-in

Meldeschein pro Gast erfassen

Im AVS werden Vor- und Nachname, An- und Abreise sowie weitere Gästedaten erfasst. Auch von der Gasttaxe befreite Einwohner müssen nach den Betreiberhinweisen im System registriert werden.

03
Bis 06.00 Uhr

Daten am Folgetag vervollständigen

Alle meldepflichtigen Angaben müssen spätestens um 06.00 Uhr am Tag nach der Anreise ergänzt sein. BaselCards sind auch für Gäste in Airbnb-Unterkünften vorgesehen.

BaselCard: Mit der Karte können berechtigte Gäste unter anderem den öffentlichen Verkehr im vorgesehenen Tarifgebiet nutzen und von Vergünstigungen profitieren. Für Airbnb-Buchungen ist im AVS der dafür vorgesehene Airbnb-Betrieb auszuwählen. [5][6]
Mietwohnung · Eigentum · Steuern

Wer darf in Basel über Airbnb vermieten?

Neben den kantonalen Vorschriften sind Mietrecht, Stockwerkeigentum und die steuerliche Behandlung relevant.

01
Mieter

Vermieterzustimmung nach Art. 262 OR

Wer eine Mietwohnung entgeltlich an Airbnb-Gäste untervermietet, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft und muss Bedingungen und Preis offenlegen.

02
Eigentümer

Baurecht und Nutzung prüfen

Eigentum befreit nicht von § 8 WRFG. Für regelmässige touristische Nutzung müssen Bewilligungsstatus und allfällige Stockwerkeigentumsreglemente geprüft werden.

03
Professionelle Betreiber

Betriebsstruktur und Steuern dokumentieren

Bei wiederholter gewerblicher Beherbergung sind neben Bewilligungen auch Einkommens- bzw. Unternehmenssteuern, Versicherung, Brandschutz und gegebenenfalls Mehrwertsteuer relevant.

Praxisbeispiele

Drei Airbnb-Szenarien in Basel

Diese Beispiele vereinfachen typische Fälle; verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.

01
Ferienabwesenheit

Einmal zehn Tage im Jahr

Eine eigene Wohnung wird während einer längeren Ferienabwesenheit einmal jährlich vermietet. Nach der kantonalen Praxis ist diese Konstellation grundsätzlich bewilligungsfrei; Gasttaxe, Gästemeldung und Mietvertrag bleiben zu prüfen.

02
Regelmässige Buchungen

Ganze Wohnung jede Woche

Eine Wohnung wird ganzjährig für wechselnde Kurzaufenthalte angeboten. Das deutet auf gewerbliche Zweckentfremdung hin; vor dem Inserat ist das Baubewilligungsverfahren zu klären.

03
Acht Betten

Mehrere Gästezimmer

Ein Betrieb mit acht angebotenen Betten muss neben baurechtlicher Nutzungsbewilligung auch die gastgewerbliche Betriebsbewilligung samt persönlichen Voraussetzungen prüfen.

Vor der Veröffentlichung

Airbnb-Checkliste für Basel 2026

Diese zehn Fragen sollten vor der ersten Buchung geklärt werden.

Eigene Hauptwohnung, Mietwohnung oder eigens betriebene Ferienwohnung?

Nur einmalige Ferienvermietung oder wiederholtes kurzfristiges Angebot?

Liegt eine Zweckentfremdung nach dem Wohnraumfördergesetz vor?

Ist ein ordentliches Baugesuch erforderlich und bewilligt?

Werden mehr als sechs Betten angeboten und braucht es eine Betriebsbewilligung?

Als Mieter: Liegt die Zustimmung der Vermieterschaft vor?

Ist der Zugang zum AVS-System von Basel Tourismus eingerichtet?

Werden Gäste vollständig und fristgerecht erfasst und BaselCards ausgestellt?

Ist die Gasttaxe bei Airbnb oder anderen Buchungskanälen korrekt abgerechnet?

Sind Steuern, Versicherung, Hausordnung und Brandschutz geprüft?

UrbanHome · direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Airbnb in Basel 2026

14 Fragen mit kurzen Antworten.

14FAQ

Nein. Die Behörde beurteilt Kurzzeitvermietungen nach der Regelmässigkeit, der Dauer einzelner Aufenthalte und dem tatsächlichen Nutzungscharakter. Eine feste jährliche 90-Tage-Obergrenze gibt es nicht.

Ja, im Rahmen der Vorschriften. Regelmässige gewerbliche Nutzung von bisherigem Wohnraum kann eine bewilligungspflichtige Zweckentfremdung nach § 8 WRFG sein.

Wer die eigene Wohnung einmal jährlich während einer längeren Ferienabwesenheit vermietet, fällt nach der veröffentlichten kantonalen Praxis in eine bewilligungsfreie Konstellation. Mietrecht und Gasttaxe bleiben relevant.

Gemäss Bau- und Gastgewerbeinspektorat sind damit Aufenthalte von einer Nacht bis zu drei Monaten gemeint. Wiederholte Angebote solcher Aufenthalte sprechen für gewerbliche Nutzung.

Wenn bisheriger Wohnraum neu überwiegend gewerblich genutzt werden soll, ist nach § 8 WRFG grundsätzlich eine Bewilligung im ordentlichen Baubewilligungsverfahren erforderlich.

Für einen entgeltlichen Beherbergungsbetrieb mit mehr als sechs Betten ist grundsätzlich eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung erforderlich. Die persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

CHF 4.20 pro steuerpflichtiger Person und Nacht für Wohnungen und Airbnb. Basel-Landschaft hat einen eigenen Ansatz.

Unter anderem Kinder unter zwölf Jahren und Einwohner des Kantons Basel-Stadt. In demselben Airbnb-Betrieb entfällt die Gasttaxe ab der 31. Übernachtung.

Ja, für Airbnb-Buchungen in Basel-Stadt rechnet die Plattform die Gasttaxe seit September 2018 direkt mit dem Kanton ab. Andere Vertriebskanäle sind separat zu prüfen.

Für entgeltlich beherbergte und berechtigte Gäste sieht Basel Tourismus die Ausgabe einer BaselCard vor. Gastgeber registrieren ihren Betrieb dafür im AVS-System.

Die meldepflichtigen Angaben müssen nach den Betreiberhinweisen spätestens bis 06.00 Uhr am Tag nach Anreise im AVS-System vervollständigt sein.

Ja. Für die entgeltliche Untervermietung ist grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft gemäss Art. 262 OR erforderlich.

Ja. Neben öffentlichem Recht können das Nutzungsreglement und Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft Einschränkungen vorsehen.

Bei der Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle zur Zweckentfremdung, bei den Gastgewerbebewilligungen zur Bettenzahl und bei Basel Tourismus bzw. AWA zur Gasttaxe und Gästemeldung.

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Das Wichtigste

Fazit: In Basel entscheiden Nutzung und Bewilligung – nicht 90 Tage

Basel-Stadt arbeitet nicht mit einer allgemeinen jährlichen 90-Tage-Grenze. Wiederholte Kurzzeitvermietung kann als gewerbliche Zweckentfremdung bewilligungspflichtig sein, ein Betrieb mit mehr als sechs Betten braucht zusätzlich eine Betriebsbewilligung. Die Gasttaxe von CHF 4.20, Gästemeldung und BaselCard sind separat zu organisieren.

Wohnungssuche Basel

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