Airbnb in Lausanne 2026: 90-Tage-Regel, Bewilligung und Meldepflicht
Wer 2026 in Lausanne eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb oder Booking.com vermietet, muss sich bei der Stadt anmelden und ein Gästeverzeichnis führen. Die 90-Tage-Regel ist im Kanton Waadt keine pauschale Vermietungsobergrenze: Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen löst eine geplante Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr eine vorgängige Nutzungsänderungsbewilligung aus. Hier erfahren Gastgeber, wie Registrierung, Bewilligung, Vermieterzustimmung und die Lausanner Kurtaxe von CHF 3 pro Person und Nacht zusammenhängen.
Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 15 Minuten
90 Tage sind eine Bewilligungsschwelle. Kein pauschales Verbot.
Lausanne gehört zum Kanton Waadt. Der kantonale Wohnraumschutz will verhindern, dass bisherige Mietwohnungen dauerhaft dem regulären Mietmarkt entzogen werden. Ob eine Bewilligung nötig ist, hängt von der bisherigen Nutzung, dem Wohnraummangelgebiet und den gesetzlichen Ausnahmen ab.
Kurzzeitvermietung nicht automatisch bewilligungsfrei
Bis zu 90 Tage im Kalenderjahr lösen die spezielle LPPPL-Bewilligungsschwelle grundsätzlich nicht aus. Meldepflicht, Gästeverzeichnis, Vermieterzustimmung, Kurtaxe und allfällige Bauvorschriften gelten aber unabhängig davon. [1]
Nutzungsänderung im Einzelfall bewilligen lassen
Wurde eine Wohnung bisher im normalen Mietmarkt vermietet und soll sie in einem Gebiet mit Wohnungsmangel für mehr als 90 Tage touristisch angeboten werden, ist bei Anwendbarkeit der LPPPL vorgängig eine Nutzungsänderungsbewilligung nötig. [2]
Auch Bereitstellungstage berücksichtigen
Entscheidend ist die geplante Bereitstellung im Kalenderjahr, auch wenn nicht alle angebotenen Tage tatsächlich gebucht werden. Plattformkalender, Anzeigen und Buchungsnachweise sollten konsistent dokumentiert werden. [2]
Braucht man für Airbnb in Lausanne eine Bewilligung?
Nicht für jede Unterkunft gleich: Die 90-Tage-Schwelle betrifft bestimmte bisher klassisch vermietete Wohnungen. Eine Anmeldung ist von einer Nutzungsänderungsbewilligung zu unterscheiden.
Über 90 Tage: Bewilligung vorab
Für Wohnungen, die unter den kantonalen Wohnraumschutz fallen und zuvor normal vermietet wurden, gilt in Gebieten mit Wohnungsmangel bei mehr als 90 Tagen geplanter touristischer Bereitstellung die Bewilligungspflicht. [1]
Über das städtische Wohnungsamt
Bei einem bewilligungspflichtigen Objekt wird die begründete Anfrage mit dem besonderen Fragebogen QP 53 bei der Gemeinde eingereicht. Der Kanton entscheidet nach kommunaler Stellungnahme. [6]
Eigentum und Objekt prüfen
Die LPPPL kennt Ausnahmen, etwa für gewisse zuvor eigengenutzte Wohnungen, kleinere Gebäude oder Wohnungen ab 150 m² Nettowohnfläche. Ob eine Ausnahme greift, ist objektbezogen zu klären. [2]
Airbnb anmelden: So funktioniert die Meldepflicht in Lausanne
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Gastgeber im Kanton Waadt ihre Kurzzeitvermietung der Gemeinde melden. Lausanne führt dazu ein kommunales Vermieterverzeichnis. [1]
Mindestens zehn Tage vorher anmelden
Die Union des Communes Vaudoises nennt eine Anmeldung grundsätzlich mindestens zehn Tage vor der ersten Übernachtung. So bleiben genug Zeit für Prüfung und Rückfragen. [5]
Für jedes Objekt ein eigenes Formular
Die Stadt veröffentlicht das Formular «Annonce au Registre communal des loueurs». Es erfasst unter anderem Eigentümerschaft, Objektadresse, Kapazität und genutzte Plattformen. [3]
Per E-Mail an die Stadt Lausanne
Das ausgefüllte Formular wird an [email protected] übermittelt. Mieter legen Kopien des Mietvertrags und der Zustimmung der Vermieterschaft bei. [3]
Gäste, Zeiträume und Abgaben dokumentieren
Neben der Anmeldung sind ein Gästeverzeichnis und die korrekte Behandlung der Tourismusabgabe erforderlich. Die Gemeinde kann für Kontrollen Unterlagen verlangen. [1]
Wer darf in Lausanne über Airbnb vermieten?
Die kantonalen Meldepflichten gelten neben Mietvertrag, privatrechtlichen Regeln und dem Wohnraumschutz.
Zustimmung vor der Untervermietung
Gemäss Art. 262 OR und Art. 22 RULV ist die vorgängige Zustimmung der Vermieterschaft wichtig. Der Kanton Waadt nennt eine Antwortfrist von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs. [2]
Bewilligte Nutzung prüfen
Eigentümer müssen den zulässigen Nutzungszweck der Wohnung prüfen. Bei regelmässiger touristischer Verwendung können Bau- oder Nutzungsänderungsvorschriften einschlägig sein; beim Stockwerkeigentum auch das Reglement. [6]
Besonders strenge Einschränkungen
Die Stadt Lausanne weist darauf hin, dass Mieter von Wohnungen des gemeinnützigen Wohnraums (LUP) diese nicht über Airbnb oder vergleichbare Plattformen untervermieten dürfen. [10]
Wie hoch ist die Airbnb-Kurtaxe in Lausanne 2026?
Lausanne verwendet für touristische Unterkünfte ein eigenes Gemeindereglement. Bei Wohnungen, Studios und vergleichbaren Unterkünften der Kategorie 6 beträgt der veröffentlichte Ansatz CHF 3 pro Person und Nacht. [4]
CHF 3 pro Person und Nacht
Das Lausanner Tourismusreglement, Stand 1. Januar 2025, setzt für Wohnungen, Villen, Studios und vergleichbare Unterkünfte der Kategorie 6 CHF 3 pro Gast und Nacht fest. Beispiel: 2 Personen × 4 Nächte = CHF 24. [4]
Automatisches Inkasso prüfen
Airbnb zieht in teilnehmenden Gemeinden des Kantons Waadt gemäss Vereinbarung mit dem Gemeindeverband UCV automatisch CHF 3 pro Person und Nacht ein. Bei anderen Plattformen oder Direktbuchungen sind die Abrechnungswege gesondert zu klären. [5]
Pauschale und längere Aufenthalte
Das Reglement kennt für Kategorie 6 bei gesonderter Veranlagung eine Jahrespauschale von CHF 300 pro Objekt bis 100 Übernachtungen und ergänzende Regeln. Für ununterbrochene Aufenthalte über einen Monat gibt es CHF 37 pro Person und Monat in Kategorie 7. [4]
Gästeverzeichnis: Welche Meldepflicht haben Airbnb-Gastgeber?
Das Waadtländer Recht verlangt bei der Kurzzeitvermietung ein Gästeverzeichnis. Das betrifft auch private Vermieter einer Wohnung oder eines Zimmers. [1]
Gäste vollständig erfassen
Für das Gästeverzeichnis sind die beherbergten Personen zu erfassen. Der Kanton nennt ausdrücklich Kopien eines Ausweises oder Reisepasses. [1]
Anreise und Abreise dokumentieren
Es müssen die genauen Zeiträume der Unterbringung nachvollziehbar sein. Die Daten helfen den Behörden, Nutzung und Meldepflichten zu überprüfen. [1]
Gästedaten sicher aufbewahren
Personendaten und Ausweiskopien sollten nur im erforderlichen Umfang und nach den geltenden Datenschutzregeln verarbeitet werden. Klären Sie Aufbewahrung, Zugriff und Löschung im eigenen Betrieb. [1]
Airbnb-Checkliste für Lausanne 2026
Diese zehn Punkte sollten Privatvermieter und professionelle Gastgeber vor der ersten Buchung kontrollieren.
Ist die Wohnung bisher klassisch vermietet worden oder handelt es sich um eine andere Nutzungsart?
Wie viele Tage pro Kalenderjahr wird das Objekt zur Kurzzeitvermietung angeboten?
Fällt die Wohnung unter die LPPPL in einem Gebiet mit Wohnungsmangel?
Ist bei mehr als 90 Tagen eine Nutzungsänderungsbewilligung mit QP 53 nötig?
Liegt als Mieter die Zustimmung der Vermieterschaft vor?
Ist das städtische Vermieterformular für jedes Objekt rechtzeitig eingereicht?
Ist ein datenschutzkonformes Gästeverzeichnis eingerichtet?
Wird die Kurtaxe korrekt berechnet und gegebenenfalls automatisch von Airbnb eingezogen?
Sind Einnahmen, Plattformabrechnungen und weitere Steuern dokumentiert?
Sind Versicherungen, Hausordnung, Brandschutz und Eigentumsreglement geprüft?
Rechtsgrundlagen und Datenstand
Recherchestand: 30. Oktober 2026. Massgeblich sind insbesondere LEAE, LPPPL/RLPPPL sowie das Lausanner Tourismusreglement (amtliche Fassung mit Stand 1. Januar 2025).
- Kanton Waadt: Regeln für Airbnb (LEAE, Register, Gästeliste, 90 Tage)
- Kanton Waadt: Airbnb, RLPPPL, Ausnahmen und RULV
- Stadt Lausanne: offizielles Formular für Vermieterregistrierung (PDF)
- Stadt Lausanne: Tourismusreglement, Stand 1. Januar 2025 (PDF)
- Union des Communes Vaudoises: Airbnb und Kurtaxeninkasso
- Kanton Waadt: Verfahren Nutzungsänderung und Fragebogen QP 53
- Bundesamt für Wohnungswesen: Kurzzeitvermietung und Plattformen
- Fedlex: Art. 262 OR, Untermiete
- Kanton Waadt: Bilanz 2025 der Regulierung
- Stadt Lausanne: Hinweise zu Untervermietung und Airbnb
Häufige Fragen zu Airbnb in Lausanne 2026
Die wichtigsten Fragen zu Kurzzeitvermietungen im Kanton Waadt.
Ja, aber nicht als pauschales Verbot. Bei bestimmten bisher klassisch vermieteten Wohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel ist bei geplanter Bereitstellung für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr vorab eine Nutzungsänderungsbewilligung erforderlich.
Nicht generell. Die 90 Tage sind im Waadtländer Wohnraumschutz vor allem eine Bewilligungsschwelle. Ob eine Nutzungsänderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Nein, es ist riskant, ausschliesslich die gebuchten Nächte zu zählen. Massgeblich ist die geplante Bereitstellung zur Kurzzeitvermietung im Kalenderjahr; auch öffentlich angebotene Zeiträume können relevant sein.
Ja. Im Kanton Waadt gilt eine Meldepflicht für Gastgeber. Lausanne stellt für jedes Objekt ein Formular für das kommunale Vermieterverzeichnis bereit.
Das Formular der Stadt Lausanne kann per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Bei Untervermietung verlangt die Stadt unter anderem die Kopie des Mietvertrags und die Zustimmung der Vermieterschaft.
Nach dem Waadtländer Melderahmen ist die Anmeldung grundsätzlich mindestens zehn Tage vor der ersten Übernachtung vorgesehen. Die Anmeldung sollte deshalb frühzeitig erfolgen.
Für bestimmte bisher klassisch vermietete Wohnungen, die unter den Waadtländer Wohnraumschutz fallen, wird bei einer geplanten touristischen Vermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr eine vorgängige Nutzungsänderungsbewilligung verlangt. Bau- und Nutzungsrecht ist zusätzlich zu prüfen.
Ja. Die kantonalen Regeln verlangen ein Gästeverzeichnis mit den beherbergten Personen, den genauen Aufenthaltszeiten sowie einer Kopie eines Ausweises oder Reisepasses.
Das städtische Tourismusreglement, Stand 1. Januar 2025, setzt für Wohnungen, Studios und vergleichbare Unterkünfte der Kategorie 6 CHF 3 pro Person und Nacht fest. Abweichende Abrechnungsmodelle und Ausnahmen sind separat geregelt.
In teilnehmenden Waadtländer Gemeinden zieht Airbnb die Kurtaxe gemäss Vereinbarung mit dem Gemeindeverband UCV direkt ein. Gastgeber müssen trotzdem ihre Meldepflichten erfüllen und die Abrechnung bei ihrer konkreten Buchung prüfen.
Nur mit der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft. Art. 262 OR und die ergänzenden Waadtländer Regeln RULV sind einzuhalten. Der Kanton nennt eine Antwortfrist der Vermieterschaft von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs.
Bei Wohnungen des gemeinnützigen Wohnraums (LUP) weist die Stadt Lausanne darauf hin, dass Mieter sie nicht über Airbnb untervermieten dürfen. Besondere Mietvertrags- und Förderbedingungen sind massgebend.
Auch für die teilweise Überlassung einer Wohnung sind die Umstände zu prüfen. Die kantonalen Melde- und Gästeverzeichnispflichten gelten für die Vermietung des ganzen oder eines Teils des Wohnraums.
Bei einem bisher vermieteten Wohnobjekt wird die begründete Anfrage über die Stadt beziehungsweise das kommunale Wohnungsamt mit dem Formular QP 53 an die kantonale Direction du logement weitergeleitet. Das Gesuch wird grundsätzlich durch die Eigentümerschaft gestellt.
Fazit: In Lausanne zählen Bewilligung, Anmeldung und Gästedaten
Eine Airbnb-Vermietung in Lausanne ist nicht generell auf 90 Tage begrenzt. Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel ist eine geplante Kurzzeitvermietung über 90 Tage aber bewilligungspflichtig. Unabhängig davon müssen Gastgeber ihre Tätigkeit melden, ein Gästeverzeichnis führen, die Vermieterzustimmung und die Kurtaxe prüfen. Wer die Regeln vor der Publikation klärt, reduziert rechtliche und finanzielle Risiken.
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